Vertragsrahmen
Servicevertrag
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Servicevertrag für B2B-Vertriebsdienstleistungen
Stand: 30. April 2026
Zwischen Clover Sales Systems, Myran Omo Baris Kaan Ünal GbR, Adolf Kolping Straße 118, 33175 Bad Lippspringe, Deutschland, vertreten durch die Gesellschafter Myran Omo und Baris Kaan Ünal, nachfolgend „Clover“, und dem unten benannten Kunden wird folgender Servicevertrag geschlossen.
1. Kundendaten
| Kunde | |
|---|---|
| Anschrift | |
| Ansprechpartner | |
| E-Mail / Telefon | |
| Umsatzsteuer-ID |
2. Vertragsgegenstand
Clover unterstützt den Kunden beim Aufbau und bei der Umsetzung strukturierter B2B-Vertriebsprozesse. Die Zusammenarbeit kann insbesondere Zielgruppenanalyse, Positionierung, Leadgenerierung, Terminierung, CRM-Prozessaufbau, Reporting und vertriebsnahe Beratung umfassen.
Die Parteien gehen davon aus, dass es sich überwiegend um Dienstleistungen handelt. Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg, Umsatz oder Abschluss wird nicht geschuldet, sofern dies nicht ausdrücklich und gesondert vereinbart wird.
3. Leistungsumfang
| Leistungsbereich | Vereinbarung |
|---|---|
| Setup und Onboarding | |
| Zielmarkt / Branche | |
| Zielkundenprofil | |
| Ansprachekanäle | |
| CRM / Dokumentation | |
| Reportingrhythmus | |
| Zielgrößen / Orientierung |
Zielgrößen dienen der gemeinsamen Steuerung der Zusammenarbeit. Sie sind keine Garantie, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindliche Garantie bezeichnet werden.
4. Vergütung und Zahlungsplan
Die Vergütung wird transparent im Vertrag eingetragen. Alle Beträge verstehen sich netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
| Vergütungsbestandteil | Betrag / Regelung | Fälligkeit |
|---|---|---|
| Setup-Gebühr | ||
| Monatliche Pauschale | ||
| Erfolgsabhängige Vergütung | ||
| Zusatzleistungen |
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig, sofern nicht abweichend vereinbart. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen.
5. Laufzeit und Kündigung
| Vertragsbeginn | |
|---|---|
| Mindestlaufzeit | |
| Ordentliche Kündigungsfrist | |
| Verlängerung |
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund kann insbesondere bei erheblichem Zahlungsverzug, schwerwiegender Verletzung von Mitwirkungspflichten oder Verstößen gegen Vertraulichkeitspflichten vorliegen.
6. Mitwirkung des Kunden
Der Kunde stellt Clover alle für die Leistung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Zugänge und Ansprechpartner rechtzeitig bereit. Dazu können Produktinformationen, Zielkundenlisten, CRM-Zugänge, bisherige Vertriebsunterlagen, Freigaben und rechtliche Vorgaben gehören.
Verzögerungen oder Mehraufwand, die auf fehlender Mitwirkung beruhen, können Zeitpläne, Zielgrößen und Ergebnisse beeinflussen.
7. Kommunikation, Freigaben und Reporting
Die Parteien benennen feste Ansprechpartner. Freigaben für Zielgruppen, Botschaften, Kampagnen, Gesprächsleitfäden oder technische Abläufe erfolgen in Textform. Das Reporting erfolgt im vereinbarten Rhythmus und kann insbesondere Aktivitäten, Gesprächsergebnisse, qualifizierte Chancen, Termine und nächste Schritte umfassen.
8. Datenschutz und Auftragsverarbeitung
Die Parteien beachten die anwendbaren Datenschutzvorschriften. Soweit Clover personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO, sofern dies rechtlich erforderlich ist.
9. Vertraulichkeit und Nutzungsrechte
Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich. Arbeitsergebnisse, die Clover für den Kunden erstellt, darf der Kunde nach vollständiger Zahlung für die vertraglich vereinbarten Zwecke nutzen. Nicht kundenspezifische Methoden, Vorlagen, Prozesse, Frameworks und Know-how von Clover bleiben Eigentum beziehungsweise geistiges Eigentum von Clover.
10. Haftung und Erfolgseinordnung
Clover haftet nach Maßgabe der vereinbarten AGB und der gesetzlichen Vorschriften. Vertriebsergebnisse hängen auch von Marktreaktionen, Angebot, Preisgestaltung, Produkt, Reputation, Kundensegment, interner Bearbeitung und Mitwirkung des Kunden ab. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, übernimmt Clover keine Garantie für Umsätze, Abschlüsse oder bestimmte Abschlussquoten.
11. Einbeziehung der AGB
Ergänzend gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Clover Sales Systems in der zum Vertragsschluss gültigen Fassung. Individuelle Vereinbarungen in diesem Servicevertrag gehen den AGB vor.
12. Unterschriften
| Clover Sales Systems | Kunde |
|---|---|