Rechtliches
AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 30. April 2026
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für B2B-Dienstleistungen von Clover Sales Systems. Sie regeln den Rahmen der Zusammenarbeit. Konkrete Leistungen, Laufzeiten, Vergütungen und Zielgrößen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung oder dem individuell geschlossenen Servicevertrag.
Transparenz vor Vertragsschluss: Einen ausfüllbaren Rahmen für den konkreten Projektvertrag finden Sie hier: Servicevertrag ansehen.
1. Vertragspartner und Geltungsbereich
Vertragspartner ist Clover Sales Systems, Myran Omo Baris Kaan Ünal GbR, Adolf Kolping Straße 118, 33175 Bad Lippspringe, Deutschland, vertreten durch die Gesellschafter Myran Omo und Baris Kaan Ünal.
Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern werden nicht auf Grundlage dieser AGB geschlossen.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn Clover Sales Systems ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zustimmt.
2. Vertragsgegenstand
Clover Sales Systems erbringt Dienstleistungen im Bereich B2B-Vertriebsaufbau, Leadgenerierung, Terminierung, CRM- und Prozessoptimierung, Markt- und Zielgruppenanalyse sowie vertriebsnahe Beratung.
Der konkrete Leistungsumfang wird im jeweiligen Angebot oder Servicevertrag festgelegt. Dort können insbesondere Zielmärkte, Zielgruppen, Kommunikationskanäle, Reportingintervalle, technische Zugänge, Mitwirkungspflichten und wirtschaftliche Rahmenbedingungen geregelt werden.
Soweit nicht ausdrücklich schriftlich als Garantie vereinbart, schuldet Clover Sales Systems keinen bestimmten Umsatz, keine bestimmte Abschlussquote und keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg. Vereinbarte Termine, Leads oder Gesprächsanbahnungen setzen die Mitwirkung des Kunden und die Reaktion des Marktes voraus.
3. Vertragsschluss
Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde ein Angebot von Clover Sales Systems annimmt, eine Auftragsbestätigung erhält oder ein individueller Servicevertrag von beiden Parteien bestätigt beziehungsweise unterzeichnet wird.
Mündliche Nebenabreden bestehen nicht, sofern sie nicht mindestens in Textform bestätigt werden. Individuelle Vereinbarungen im Angebot oder Servicevertrag gehen diesen AGB vor.
4. Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde stellt alle für die Leistung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Zugänge und Ansprechpartner rechtzeitig bereit. Dazu können insbesondere Produktinformationen, Zielkundendaten, CRM-Zugänge, Kommunikationsfreigaben, Referenzen, Preis- und Angebotslogiken sowie technische oder rechtliche Vorgaben gehören.
Verzögerungen, die auf fehlender oder verspäteter Mitwirkung des Kunden beruhen, verlängern vereinbarte Fristen angemessen. Mehraufwand kann nach vorheriger Abstimmung gesondert berechnet werden.
5. Vergütung, Rechnungsstellung und Zahlung
Die Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder Servicevertrag. Sie kann aus festen monatlichen Pauschalen, Setup-Gebühren, erfolgsabhängigen Bestandteilen oder individuell vereinbarten Modellen bestehen.
Alle Preise verstehen sich, soweit nicht anders angegeben, netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig, sofern im Angebot oder Servicevertrag nichts anderes vereinbart ist.
Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, gelten die gesetzlichen Verzugsregelungen. Clover Sales Systems kann bei erheblichem Zahlungsverzug Leistungen vorübergehend zurückhalten oder den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.
6. Laufzeit und Kündigung
Laufzeit, Mindestlaufzeit und ordentliche Kündigungsfristen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot oder Servicevertrag. Ist dort nichts Abweichendes vereinbart, kann ein laufender Vertrag mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende gekündigt werden.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund kann insbesondere vorliegen bei wiederholtem Zahlungsverzug, schwerwiegender Verletzung von Mitwirkungspflichten, Verstößen gegen Vertraulichkeitspflichten oder nachhaltiger Störung der Zusammenarbeit.
7. Leistungsänderungen und Freigaben
Änderungswünsche des Kunden, die über den vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen, können gesondert angeboten und berechnet werden. Clover Sales Systems ist berechtigt, Arbeitsmethoden, Tools und operative Abläufe anzupassen, sofern der vereinbarte Leistungszweck dadurch nicht wesentlich beeinträchtigt wird.
Erforderliche Freigaben des Kunden, etwa für Zielgruppen, Ansprache, Texte, Kampagnen oder CRM-Strukturen, sind zeitnah zu erteilen. Verzögerte Freigaben können Zeitpläne und Ergebnisse beeinflussen.
8. Vertraulichkeit
Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei nicht an Dritte weiterzugeben und nur für die Durchführung der Zusammenarbeit zu verwenden. Vertrauliche Informationen sind insbesondere Kundenlisten, Zielmarktanalysen, Vertriebsstrategien, Preise, Gesprächsnotizen, technische Zugänge und interne Geschäftsprozesse.
Die Vertraulichkeitspflicht gilt auch nach Beendigung des Vertrags fort. Gesetzliche Offenlegungspflichten bleiben unberührt.
9. Datenschutz
Die Parteien beachten die anwendbaren datenschutzrechtlichen Vorschriften. Soweit Clover Sales Systems personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO, sofern ein solcher rechtlich erforderlich ist.
Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch Clover Sales Systems finden sich in der Datenschutzerklärung.
10. Nutzungsrechte
Arbeitsergebnisse, die Clover Sales Systems im Rahmen der Zusammenarbeit erstellt und dem Kunden zur Nutzung überlässt, darf der Kunde nach vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung für die vertraglich vorgesehenen Zwecke nutzen.
Vorlagen, Methoden, Prozesse, interne Frameworks, Know-how, nicht kundenspezifische Materialien und bestehende Tools von Clover Sales Systems bleiben Eigentum beziehungsweise geistiges Eigentum von Clover Sales Systems, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.
11. Haftung
Clover Sales Systems haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Clover Sales Systems nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
Eine Haftung für ausgebliebene Umsätze, nicht zustande gekommene Geschäftsabschlüsse, Marktveränderungen oder Entscheidungen Dritter besteht nur, soweit Clover Sales Systems hierfür nach den vorstehenden Regelungen einzustehen hat.
12. Referenznennung
Clover Sales Systems darf den Kunden nur dann öffentlich als Referenz nennen oder Logos, Namen, Projektergebnisse und Zitate verwenden, wenn der Kunde dem zuvor zugestimmt hat oder dies individuell vereinbart wurde.
13. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Paderborn.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.